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Bitte melden Sie sich so früh wie möglich an.

(vor 12. SSW)

 

 

 Zum Arbeitsbereich der Hebammen gehört die Betreuung der regelrechten Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbetts, bis zur 12.Lebenswoche des Kindes sowie die fachliche Begleitung der Stillzeit bis zum Abstillen des Säuglings.

 Die gesetzlichen Kassen erstatten die tägliche Hebammenhilfe bis zum 10. Wochenbett -Tag; 16 weitere Leistungen wie telefonische Beratung oder Hausbesuche bis zur 12. Woche nach der Geburt sowie telefonische Beratungen und Hausbesuche bei Stillproblemen bis zum Ende der Stillzeit. Wenn darüber hinaus noch Hausbesuche erforderlich sind müssen sie vom Arzt verordnet werden.

 Die Hebamme ist dem Arzt in ihrem Einsatzbereich gleichgestellt und ist gesetzlich verpflichtet, alle vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen, im Mutterpaß zu dokumentieren und bei Problemen Hilfestellung zu leisten. Sollten Zustände eintreten, die vom Normalen abweichen, wird die Hebamme eine fachärztliche Abklärung einleiten.

 

Jede Schwangere, Gebärende und Wöchnerin hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe. Die Kosten rechnet die Hebamme direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.

Die Privatkassen haben eigene Verträge mit den Versicherten, in denen die Hebammenhilfe ausgeschlossen sein kann; lesen Sie Ihren Versicherungsvertrag daraufhin genau durch oder sprechen Sie mit dem Sachbearbeiter der Kasse.

 

Hebammenhilfe bedeutet Betreuung rundum!

 

 

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